IGeL oder Individuelle Gesundheitsleistungen werden auch als "Selbstzahlerleistungen" bezeichnet, wobei man darunter alle Leistungen versteht, für die man in der Arztpraxis selbst aufkommen muss.
Diese Definition ist allerdings nicht eindeutig, da die Übernahme der Leistungen von den einzelnen Kassen unterschiedlich ausfällt. Eindeutiger ist es daher, IGeL als Leistungen zu beschreiben, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind.
Verschiedene Arten von Individuellen Gesundheitsleistungen
Es gibt verschiedenste Beratungen oder Untersuchungen, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, aber auf Wunsch der Patienten durchgeführt werden können. Diese Leistungen sind für eine Therapie nicht immer unbedingt erforderlich und werden daher auch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
In einzelnen Fällen sind die Leistungen aber durchaus empfehlenswert und sinnvoll. Dazu gehören:
- Atteste, Reiseimpfungen sowie sportmedizinische Untersuchungen bzw. Serviceleistungen für Urlaub, Sport oder Freizeit
- Medizinisch-kosmetische Leistungen wie zum Beispiel Schönheitsoperationen
- Psychotherapeutische Leistungen
Den größten Teil der durchgeführten Individuellen Gesundheitsleistungen stellen aber Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen wie zum Beispiel ein Ultraschall der Eierstöcke oder ein Brust-Ultraschall dar.
In Risikofällen - beispielsweise durch eine familiäre Vorbelastung - werden diese Untersuchungen von den Krankenkassen übernommen, erfolgen diese aber ohne medizinische Notwendigkeit, so müssen die Patienten die Kosten selbst tragen.
Machen IGeL Sinn?
Eine medizinische Leistung ergibt dann Sinn, wenn der Nutzen größer als der Schaden ist. Diese Beschreibung scheint auf den ersten Blick sehr eindeutig und einfach zu sein, allerdings treten in der Praxis oftmals Probleme auf, da die Ermittlung des Nutzens bzw. des Schadens nicht immer leicht ist.
Aus diesem Grund werden Individuelle Gesundheitsleistungen in fünf Abstufungen bewertet.
Wie viele Individuelle Gesundheitsleistungen werden angeboten?
Wie viele IGeL es insgesamt gibt, kann nicht genau gesagt werden, da man Individuelle Gesundheitsleistungen auf unterschiedliche Art und Weise definieren kann.
So kann man einzelne Leistungen unterteilen, sie können aber auch als ein Gesamtpaket angeboten werden. Zudem ist der Markt auch nicht gleichbleibend und es kommen immer wieder neue Angebote dazu, während andere wegfallen.
Eine gültige Liste mit allen angebotenen Individuellen Gesundheitsleistungen gibt es bis dato nicht, man geht aber von mehreren hundert Leistungen aus.
Ärzte haben die Möglichkeit, eine Zusatzleistung anzubieten, die entweder von ihnen selbst entwickelt wurde oder die sie von einer Firma übernommen haben, die sich auf diese Leistung spezialisiert hat.
Da sich das Angebot ständig erweitert und auch sehr breit gefächert ist, können Qualität und Preis bzw. der medizinische Nutzen der Leistung nur sehr schwer überprüft werden.
Ob eine Individuelle Gesundheitsleistung daher nutzlos oder sinnvoll ist, kann man pauschal nicht beantworten. Eine Entscheidungshilfe dafür stellt aber der sogenannte IGeL-Monitor dar. Dabei handelt es sich um eine Plattform, die die Wirksamkeit von gängigen Individuellen Gesundheitsleistungen bewertet und diese nach "negativ", "tendenziell negativ", "unklar", "tendenziell positiv" bzw. "positiv" abstuft. Um zu diesen Aussagen zu gelangen, werden verschiedenste Studien bezüglich Schaden bzw. Nutzen einer IGeL ausgewertet.
Darüber hinaus kann man sich in Deutschland zum Thema IGeL auch beim Arbeitskreis Frauengesundheit e.V., bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen (BAGP) sowie bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten lassen.
Auskünfte für den zahnärztlichen Bereich erteilen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie die Landeszahnärztekammern.
Gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf IGel
Wann eine Leistung eine Individuelle Gesundheitsleistung darstellt, wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Dieser legt fest, welche Therapie- und Untersuchungsmethoden die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen müssen. Lehnt der Bundesausschuss bestimmte Kassenleistungen ab, so werden diese häufig als Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten.
Vermarktung von Individuellen Gesundheitsleistungen
Auf Individuelle Gesundheitsleistungen trifft man sehr oft in Arztpraxen, auf deren Webseiten, Broschüren oder auch im persönlichen Gespräch. Die Vermarktung der Individuellen Gesundheitsleistungen wird durch Werbeagenturen, Verlage oder auch ärztliche Interessenverbände unterstützt.
Darüber hinaus berichten auch Medien über IGeL, Informationsmaterial findet man zudem auch häufig in Krankenhäusern.
Beliebte IGeL
Im Jahr 2020 wurden im Rahmen einer Umfrage die beliebtesten IGeL erhoben, wobei folgende Gesundheitsleistungen sehr gerne und oft in Anspruch genommen werden:
- Akupunktur bei Rückenschmerzen
- Augenspiegelung und Messung des Augeninnendrucks, um ein Glaukom erkennen zu können
- Großes Blutbild
- Abstrich zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung
- Dermatoskopie zur Hautkrebs-Früherkennung
- PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung
- Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken
- Brust-Ultraschall
- Augeninnendruckmessung, um ein Glaukom erkennen zu können
Werden IGeL von allen Praxen angeboten?
Ob und welche Individuellen Gesundheitsleistungen angeboten werden, hängt von den einzelnen Ärztinnen und Ärzten ab. Manche bieten sehr viele Individuelle Gesundheitsleistungen an, während andere nur wenige IGeL im Angebot haben und diese auch nicht aktiv bewerben.
Keine Praxis kommt allerdings ganz ohne IGeL aus, da beispielsweise Atteste oder Reiseimpfungen keine Kassenleistungen darstellen.
Regelungen im IGeL-Markt
Der IGeL-Markt stellt keinen rechtsfreien Raum dar, denn sowohl Ärzte als auch Patienten haben bestimmte Rechte bzw. Pflichten. So dürfen Arztpraxen beispielsweise keine Individuellen Gesundheitsleistungen anbieten, die außerhalb ihres Fachgebiets liegen.
Außerdem dürfen auch keine Leistungen im Angebot sein, die einen größeren Schaden als Nutzen bringen. Des Weiteren müssen Ärzte ihre Patienten vor einer Entscheidung, eine IGeL in Anspruch zu nehmen, auch aufklären. Die diesbezüglichen Informationen müssen verständlich, umfassend und sachlich sein, eingesetzte Informationsmaterialien sollten von einem unabhängigen Anbieter stammen.
Zur Abrechnung einer Individuellen Gesundheitsleistung ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich, über die Kosten müssen die Versicherten schriftlich informiert werden. Des Weiteren darf von Ärzten kein Pauschalhonorar gefordert werden, sondern sie müssen sich an der sogenannten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientieren.
Bevor sich Patienten für eine IGeL entscheiden, empfiehlt es sich, verschiedenste Quellen zu prüfen bzw. sich genau darüber zu informieren, ob die angebotene Leistung auch einen entsprechenden Nutzen für sie darstellt.