Pflegebedürftige haben durch eine Pflegeversicherung die Möglichkeit zu entscheiden, wer sie pflegen soll bzw. wie sie gepflegt werden möchten. So können sie beispielsweise professionelle Fachkräfte auswählen oder sich auch von Angehörigen zuhause betreuen lassen.
Das Ziel dabei ist, dass Pflegebedürftige nach wie vor ihr Leben selbst bestimmen können. Allerdings werden von der Versicherung oft nicht alle Kosten, die durch die Pflege entstehen, gedeckt, sodass für den Rest die Familie aufkommen muss. Aus diesem Grund bezeichnet man diese Art der Versicherung auch als "Teilkostenversicherung".
Wer kann sich durch eine Pflegeversicherung absichern?
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich in der sozialen bzw. privaten Pflegeversicherung abzusichern. Jeder ist normalerweise dort pflegeversichert, wo auch eine Krankenversicherung besteht.
Zur sozialen Pflegeversicherung gehören alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung, man muss daher keinen Antrag stellen, um in die soziale Pflegeversicherung aufgenommen zu werden. Des Weiteren ist es auch möglich, eine private Pflege-Pflichtversicherung abzuschließen, deren Leistung jener der sozialen Pflegeversicherung entspricht.
Zudem bieten auch viele Versicherungsgesellschaften Zusatzversicherungen an, mit denen private Zuzahlungen gemildert oder abgefangen werden können. Dafür stehen drei Arten zur Auswahl: eine Pflege-Rentenversicherung in Form einer Lebensversicherung, eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegemonatsgeldversicherung.
Verschiedenste Anpassungen von Pflegeversicherungen
Seit dem Jahr 1995 stellt die Pflegeversicherung die fünfte Säule innerhalb der Sozialversicherung dar, wobei man immer wieder Anpassungen vorgenommen hat, die auf den demografischen Wandel zurückzuführen waren. Diese Anpassungen betrafen beispielsweise die Rentner, deren Beiträge bis 2004 zur Hälfte die Rentenversicherung trug.
Heute werden die Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe von den Rentnern allein bezahlt. Auch bei Kinderlosen wurde eine Anpassung vorgenommen, wobei Personen ab dem 23. Lebensjahr und ohne Kinder seit dem Jahr 2005 einen Pflegeversicherungszuschlag von 0,25 Prozent des Einkommens leisten.
Einheitlicher Beitragssatz für die Pflegeversicherung
Seit der Pflegereform 2008 gilt für gesetzlich PV-Versicherte ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser betrug beispielsweise 2019 3,05 Prozent (für Kinderlose und für über 23-jährige Personen 3,30 Prozent).
Dabei werden vom Arbeitgeber bzw. vom Arbeitnehmer jeweils die Hälfte bezahlt, was auch als paritätische Finanzierung bezeichnet wird. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber auch die Beitragsbemessungsgrenze, die 2019 bei 4537,50 Euro pro Monat lag. Ab diesem Betrag findet eine Deckelung des Beitrags statt, das heißt, er steigt ab dieser Grenze nicht mehr an.
Die maximale Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung liegt daher im Monat bei 138,39 Euro, von denen 69,20 Euro selbst bezahlt werden. Kinderlose Personen, die über 23 Jahre alt sind, müssen maximal 149,74 Euro bezahlen, der Eigenanteil liegt hier bei 80,54 Euro.
Pflegeversicherung und Gleitzone
Geringverdiener, deren Einkommen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro liegt, müssen an die Sozialversicherung keine vollen Abgaben leisten. Der Arbeitnehmerbeitragssatz nimmt in dieser Gleitzone linear zu, wobei man zur Berechnung eine Formel verwendet, bei der man 30 Prozent einem durchschnittlichen Beitragssatz gegenüberstellt.
Pflegestärkungsgesetze seit 2015
Die deutsche Pflegeversicherung hat sich seit dem Jahr 2015 stark verändert. Dafür traten die sogenannten Pflegestärkungsgesetze in Kraft.
Hierbei kam es zu einer Erhöhung aller Leistungssätze, sodass Pflegebedürftigen nun mehr Geld für Pflegehilfsmittel zur Verfügung steht. Außerdem wurde auch der Zuschuss für barrierefreie Wohnraum-Umbauten erhöht.
Warum ist eine Pflegeversicherung wichtig?
Die Menschen aller Industrienationen werden immer älter. Das ist zwar eine positive Entwicklung, die allerdings auch eine negative Seite aufweist. Ab einem Alter von rund 80 Jahren steigt nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass man auf Pflege angewiesen ist, stark an.
Die Zahl derer, die einer Pflege bedürfen, steigt also mit dem Alter an, was für die Angehörigen meist eine große finanzielle, psychische bzw. physische Belastung darstellt. Eine entsprechende Versicherung bietet daher Schutz, wenn plötzlich Pflege notwendig werden sollte.
Falls du selbst gerade verantwortlich für die Pflege eines Angehörigen bist, können wir dir die folgende Lektüre empfehlen: "Pflege zu Hause: Was Angehörige wissen müssen".