Stand März 2023

Sollte man eine Pflegezusatzversicherung mit Förderung abschließen?

Die Pflegezusatzversicherung ist bei Vielen noch unbekannt, doch wer im Alter durch eine Erkrankung oder durch eine Behinderung auf professionelle Pflege angewiesen ist, wird oft von den hohen Eigenanteilen abgeschreckt. Diesen Fall könnte eine Pflegezusatzversicherung absichern.

Pflege-Bahr-Versicherung

Der Staat empfindet 1,8 Millionen Deutsche mit einer privaten Pflegeversicherung als ungenügend, deshalb gibt er den Bürgern mit einer Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung einen Anreiz, sich selbstständig abzusichern bezüglich Pflege im Alter. Daniel Bahr, damaliger Gesundheitsminister, hat die Initiative dafür gestartet.

Im Jahr werden insgesamt 60 Euro gefördert, wenn der Eigenanteil der Versicherung mindestens zehn Euro beträgt.

Gerade für chronisch Kranke ist dies eine Chance, um eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Vor der staatlichen Förderung konnten bereits erkrankte Menschen oft keine Pflegezusatzversicherung mehr abschließen, weil die privaten Versicherer immer eine Gesundheitsprüfung durchführen.

Hinzu kommt, dass die Versicherten ganz unbürokratisch ihre Zulage erhalten. Das Versicherungsunternehmen beantragt die Förderung bei einer zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung und bekommt die Förderung gutgeschrieben.

Wozu eine Pflegezusatzversicherung?

Wenn du in die Pflegeversicherung eingezahlt hast, wirst du im Bedarfsfall auch Leistungen erhalten. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt allerdings nicht den gesamten Betrag, sondern nur einen Teil davon. Wie hoch dieser Anteil ist, entscheidet die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Pflegezusatzversicherung zahlt dann im Pflegefall zusätzliche Gelder aus.

Der Pflegegrad gibt an, wie stark der Pflegebedürftige in seiner Selbstständigkeit oder in seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Danach wird der Pflegebedarf bestimmt und dementsprechend zahlt die Pflegeversicherung einen Anteil der Kosten.

Es gibt fünf Pflegegrade, wobei auch noch unterschieden werden muss, ob die Pflege durch Angehörige zu Hause übernommen oder von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt wird. Auch die Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung, also einem Heim, ist möglich.

Hier findest du eine Übersicht über die monatlichen Anteile der Pflegekasse bei den jeweiligen Pflegegraden:

· Pflegegrad 1 – keine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse, bis auf maximal 125 Euro monatlich für Unterstützung im Alltag

· Pflegegrad 2 – 316 Euro für Pflege zu Hause, professionelle Pflege 689 Euro, Pflege im Heim 770 Euro

· Pflegegrad 3 – 545 Euro für Pflege durch Angehörige, für die Pflege durch einen Pflegedienst werden 1.298 Euro gezahlt, für die vollstationäre Pflege 1.262 Euro

· Pflegegrad 4 – 728 Euro für Pflege durch Laien, 1.612 Euro für professionelle Pflege, 1.775 Euro für vollstationäre Pflege

· Pflegegrad 5 – 901 Euro für Pflege zu Hause, 1.995 Euro für die Pflege durch einen Pflegedienst, 2.005 Euro für die vollstationäre Unterbringung in einem Heim

Zu bedenken ist hierbei, dass diese Anteile der Pflegekasse meistens nicht ausreichend sind. Es entsteht also eine enorme Lücke, die der Pflegebedürftige finanziell selbst tragen muss.

Hier kommt die Pflegezusatzversicherung ins Spiel.

Das Sozialamt zahlt erst, wenn die Rente nicht mehr ausreicht und Vermögen aufgebraucht ist. Ebenfalls müssen oft die Kinder der Betroffenen damit rechnen, unterhaltspflichtig zu sein.

Wie viel muss der Pflegebedürftige zahlen?

Der Eigenanteil für vollstationäre Pflege liegt durchschnittlich bei jedem Pflegegrad bei 1500 Euro.

Bei der professionellen Pflege zu Hause richtet sich der Eigenanteil nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 sind es durchschnittlich 500 Euro Eigenanteil, bei Pflegegrad 3 1.100 Euro.

Ist der Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 oder 5 eingeordnet worden, liegt der Eigenanteil durchschnittlich bei 2.200 Euro.

Die Eigenanteile sind also meistens sogar höher als die Anteile, die die Pflegekasse übernimmt.

Verschiedene Varianten der Pflegezusatzversicherung

Es gibt Pflegetagegeldversicherungen, aber auch Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen. Diese drei Varianten der Pflegezusatzversicherung unterscheiden sich stark voneinander.

Die Variante des Pflegetagegeldes kann gefördert werden, die anderen Varianten sind nicht gefördert.

Der Unterschied ist hierbei, dass die Pflegerente ab einem gewissen Alter eine Ausfinanzierung erreicht hat, die Beiträge wurden angespart und können dann später als Rente ausgezahlt werden.

Auch ist es möglich, einen Rückkauf der Pflegerente durchzuführen. Bei der Pflegekostenversicherung und der Pflegetagegeldversicherung ist dies nicht möglich, hier verfallen die eingezahlten Beiträge und die Beitragszahlung stoppt.

Beim Pflegetagegeld werden die Beiträge lebenslang gezahlt. Die Leistungen des Pflegetagegeldes werden zu einem festen Tagessatz ausgezahlt, sobald die Pflegebedürftigkeit eintritt.

Ebenso spielt bei einer Pflegerente die Art der Pflege, also ambulant oder stationär, keine Rolle. Bei dem Pflegetagegeld gibt es oft Unterschiede, was die Leistungen in der häuslichen oder stationären Pflege betrifft.

Worauf du bei einer Pflegezusatzversicherung achten solltest

Als erstes solltest du dir Gedanken darüber machen, welche Pflege für dich in Frage kommt. Viele Betroffene möchten ihre Angehörigen nicht belasten und wählen die vollstationäre Pflege aus. Bei bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen ist eine Pflege in den eigenen vier Wänden oft auch gar nicht möglich.

Daher sollte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine vollstationäre Pflege nötig wäre. Da die Heime einen einheitlichen Beitrag berechnen, sollte die Pflegezusatzversicherung ebenfalls einen einheitlichen Betrag abdecken.

Ebenso solltest Du darauf achten, dass bei ambulanter Pflege die Pflegegrade 1 bis 3 mit einer ausreichenden Summe gedeckt sind, damit die Versorgung zu Hause sichergestellt werden kann.

Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine Pflegezusatzversicherung für die meisten Menschen zu empfehlen.

Egal in welchem Alter - Pflegebedürftigkeit, eine Erkrankung oder eine Behinderung können jederzeit auftreten, auch bei jungen und zuvor gesunden Menschen.

Daher empfiehlt es sich, wenn eine Pflegezusatzversicherung gewollt ist, sie so früh wie möglich abzuschließen. Ein Vorteil hierbei ist es, dass die Beiträge in diesem Fall noch sehr niedrig ausfallen.

Auch für chronisch Kranke kann sich eine Pflegezusatzversicherung lohnen. Die Beiträge sind dann in der Regel zwar höher, aber die Zusatzversicherung kann abgeschlossen werden, obwohl eine Erkrankung bereits bekannt ist. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt.

Gerade für Menschen mit Erkrankungen wie beispielsweise Multiple Sklerose, Rheuma oder ähnlichem ist es oft schwer, Zusatzversicherungen abzuschließen und eine Pflegebedürftigkeit im höheren Alter ist wahrscheinlich.

Mit der geförderten Pflegezusatzversicherung findet bereits eine Absicherung statt, obwohl die Erkrankten eventuell schon finanzielle Einbußen tragen mussten.

Pflegezusatzversicherung mit Förderung

Die private Pflegezusatzversicherung kann staatlich gefördert werden.

Diese Verträge mit staatlicher Förderung können von jedem abgeschlossen werden, der volljährig ist und noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält.

Wenn du nun eine Pflegezusatzversicherung mit einem Beitrag von mindestens 10 Euro abschließt, erhältst du eine staatliche Förderung von 5 Euro.

Dein Beitrag verringert sich also auf 5 Euro, das Versicherungsunternehmen erhält das Fördergeld. Dies gilt allerdings nur für neu abgeschlossene Versicherungen. Wenn du eine Pflegezusatzversicherung vor 2013 abgeschlossen hast, bekommst du keine staatliche Förderung.

Die monatlichen Beträge im Pflegefall der geförderten Pflegezusatzversicherungen werden als Tages- oder Monatsgeld ausgezahlt.

Bei Pflegegrad 5 müssen monatlich mindestens 600 Euro ausgezahlt werden. Bei Pflegegrad 1 werden im Pflegefall 60 Euro ausgezahlt, bei Pflegegrad 2 120 Euro.

Sollte Pflegegrad 3 eintreten, erhältst du mindestens 180 Euro, bei Pflegegrad 4 mindestens 240 Euro zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen.

Problematisch ist hierbei, dass trotz dessen noch eine große finanzielle Lücke im Pflegefall entstehen kann.

Möchtest du höhere Pflegegelder in Anspruch nehmen, musst du in der Regel weitere Tarife buchen. Diese sind dann nicht mehr an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden und können wiederum eine Gesundheitsprüfung vorsehen.

Daher solltest du dir überlegen, wenn es finanziell für dich möglich ist, eine Pflegezusatzversicherung mit für dich hohen Beiträgen abzuschließen. Dafür fallen dann auch die ausgezahlten Leistungen höher aus. Dies solltest du allerdings nur in Betracht ziehen, wenn du den hohen Betrag auch langfristig zahlen kannst.

Wenn du den Vertrag vorzeitig kündigen musst, weil du die Beiträge nicht mehr zahlen kannst, verfallen auch sämtliche bereits eingezahlte Beiträge. Das eingezahlte Geld kann nicht zurückgefordert werden.

Worauf du bei einem geförderten Vertrag für die Pflegezusatzversicherung achten solltest

Die Leistungen einer geförderten Pflegezusatzversicherung können erst nach fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Diese Wartezeit entfällt, wenn der Pflegefall durch einen Unfall verursacht wird, dies ist jedoch eher selten der Fall.

Gerade für ältere Personen ist dieses Modell daher nicht ratsam, da eine Pflegebedürftigkeit früher eintreten kann.

Ebenso müssen die Beiträge weitergezahlt werden, auch wenn der Pflegefall eingetreten ist.

Daher wird die Auszahlung des Beitrags um den monatlichen zu zahlenden Betrag reduziert.

Schließt du einen Vertrag ohne Förderung ab, ist oft eine Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 2 oder 3 möglich.

Hinzu kommt, dass die Beiträge für die Pflegezusatzversicherung in Zukunft sehr wahrscheinlich steigen werden.

Diese Versicherungen werden also voraussichtlich nicht stabil bleiben und die Beiträge werden steigen, sobald die Pflege teurer wird. Dadurch erwarten die Versicherungen Kosten auf einem höheren, vorher nicht kalkulierten Niveau.

Die staatliche Förderung wird wohl nicht ausreichen, um die gestiegenen Beiträge zu kompensieren.

Fazit zur Pflegezusatzversicherung mit Förderung

Pflegezusatzversicherungen mit Förderung erscheinen auf den ersten Blick sinnvoll, doch du solltest die Vertragsbedingungen genau kennen. Die Wartezeit von fünf Jahren kann gerade im höheren Alter ungünstig sein. Aber auch die mögliche Beitragssteigerung sollte bedacht werden.

Außerdem solltest du beachten, dass Dir gerade bei staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen keine Beitragsbefreiung zugesprochen wird. Das heißt, du zahlst weiterhin die Beiträge der Pflegezusatzversicherung, obwohl du die Leistungen bereits in Anspruch nehmen musst.

Die geförderte Zusatzversicherung sieht zunächst also verlockend aus, die genauen Vertragsbedingungen sollten jedoch geprüft, verstanden und hinterfragt werden.

Prüfe auf jeden Fall deine gesamte Situation hinsichtlich Vermögen, privaten und gesetzlichen Renten und eventuell auch auf Immobilien. Bist du so weit abgesichert, lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung mit Förderung kaum.

Falls die finanzielle Gesamtsituation nicht optimal ist und die Kinder nicht belastet werden sollen, ist eine Pflegezusatzversicherung mit Förderung, gerade im Fall einer bereits bestehenden Erkrankung, eine gute Möglichkeit, um die große Lücke im Rentenalter und bei einem Pflegefall zu schließen.

Falls du selbst gerade verantwortlich für die Pflege eines Angehörigen bist, können wir dir die folgende Lektüre empfehlen: "Pflege zu Hause: Was Angehörige wissen müssen".

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