Stand März 2023

Pflegegrad 3: Welche Voraussetzungen muss man mitbringen und was bekommt man an Geld und Leistungen?

Ist die Selbständigkeit schwer beeinträchtigt, so liegt ein Pflegegrad 3 vor und den Betroffenen stehen entsprechende Betreuungs- und Pflegeleistungen zu.

Um diese zu erhalten, ist es notwendig, dafür einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, der dann von MEDICPROOF bzw. vom Medizinischen Dienst (MD) geprüft wird. Die Begutachtung wird auf der Grundlage eines Punktesystems durchgeführt, wobei die Punktezahl für einen Pflegegrad 3 von 47,5 bis unter 70 Punkten liegen muss.

Pflegegrad 3 und Voraussetzungen

Die Voraussetzung, dass ein Pflegegrad 3 vergeben wird, ist, dass dem Pflegeversicherten bei der Begutachtung zumindest 47,5 bzw. weniger als 70 Punkte zugesprochen werden. Der Antragsteller wird dabei in sechs unterschiedlichen Bereichen beurteilt:

a) Mobilität: Wie selbständig ist der Begutachtete in seiner Fortbewegung und ist es ihm möglich, seine Körperhaltung zu verändern?

b) Kommunikative und kognitive Fähigkeiten: Kann sich der Betroffene im Alltagsleben zeitlich und örtlich orientieren? Kann er Gespräche führen und noch eigenständige Entscheidungen treffen?

c) Selbstversorgung: Ist der Begutachtete in der Lage, sich noch jeden Tag selbst zu waschen bzw. zu pflegen?

d) Umgang mit Belastungen und Anforderungen bei Therapien und Erkrankungen: Benötigt der Betroffene Hilfe beim Umgang mit Behandlungen oder Krankheiten (z.B. Verbandswechsel)?

e) Soziale Kontakte und Alltagsleben: Ist es dem Antragsteller möglich, seinen Tagesablauf noch selbständig zu planen bzw. soziale Kontakte zu pflegen?

Für jedes Modul werden im Rahmen der Begutachtung Punkte vergeben, die in weiterer Folge zusammengezählt bzw. ausgewertet werden.

Die Gesamtpunktzahl zeigt dann, ob die Voraussetzungen für die Vergabe eines Pflegegrads 3 erreicht wurden. Empfehlenswert ist es, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen, in dem der Unterstützungsbedarf durch die Angehörigen angeführt wird.

Dieses Protokoll kann dann dem Gutachter vorgelegt werden und unterstützt ihn dabei, den Pflegebedarf korrekt zu ermitteln.

Pflegegrad 3: Geld bzw. Leistungen

Viele Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen stellen sich natürlich die Frage, wie viel Pflegegeld bzw. Sachleistungen ihnen zustehen. Für den Pflegegrad 3 ergeben sich folgende Zuschüsse:

Pflegegeld: 545 Euro pro Monat

Pflegesachleistung: 1.363 Euro pro Monat

Tages- bzw. Nachtpflege: 1.298 Euro pro Monat

Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr

Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr

Vollstationäre Pflege: 1.262 Euro pro Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro pro Monat

Pflegehilfsmittel: bis zu 40 Euro pro Monat

Hausnotruf: 25,50 Euro pro Monat

Wohnraumanpassung: 4.000 Euro als Gesamtmaßnahme

Wohngruppenzuschuss: 214 Euro pro Monat

Pflegegrad 3 und Pflegegeld

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 3 bekommen pro Monat 545 Euro Pflegegeld, wenn sie durch Angehörige häuslich gepflegt werden.

Pflegegrad 3 und Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige, die über einen anerkannten Pflegegrad 3 verfügen, haben einen Anspruch von monatlichen 1.363 Euro, die für Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst aufgewendet werden können.

Pflegegrad 3: Kombination aus Sach- und Geldleistung

Werden Pflegebedürftige durch einen Pflegedienst und durch Angehörige betreut, so ist auch eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld möglich.

Das Pflegegeld wird dann allerdings nur mehr anteilig ausbezahlt, wobei sich der Anspruch um die ausgeschöpften Sachleistungen verringert.

Pflegegrad 3: Tages- bzw. Nachtpflege

Werden die Betroffenen in einer teilstationären Einrichtung versorgt, so stehen ihnen monatlich 1.298 Euro für die Tagespflege zur Verfügung.

Pflegegrad 3 und Kurzzeitpflege

Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus kann es sein, dass ein Pflegebedürftiger auch eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen muss. Dafür zahlt die Pflegekasse für maximal 28 Tage im Jahr bis zu 1.774 Euro aus.

Zu beachten ist, dass wenn die Versicherten keine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, sich die Kurzzeitpflege auf bis zu 56 Tage bzw. 3.386 Euro erhöhen kann.

Während der jährlichen Kurzzeitpflege kann zudem auch die Hälfte des Pflegegeldes bezogen werden.

Pflegegrad 3 und Verhinderungspflege

Bei Krankheit oder Urlaub durch pflegende Angehörige erhält man für die Verhinderungspflege im Pflegegrad 3 für maximal vier Wochen im Jahr bis zu 1.612 Euro.

Wurde die Kurzzeitpflege nicht genutzt, so erhöht sich die Verhinderungspflege auf sechs Wochen bzw. maximal 2.418 Euro pro Jahr. Bei einer Versorgung durch eine Verhinderungspflege wird auch das Pflegegeld für maximal sechs Wochen pro Jahr zur Hälfte ausbezahlt.

Pflegegrad 3 und Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag beträgt im Pflegegrad 3.125 Euro pro Monat. Dieser gilt beispielsweise für eine Teilnahme an einer Betreuungsgruppe oder für Leistungen der Kurzzeit-, Tages- bzw. Nachtpflege.

Wurden die Pflegesachleistungen im Pflegegrad 3 nicht voll ausgeschöpft, so kann man maximal 40 Prozent auch für andere Entlastungs- und Betreuungsleistungen verwenden.

Pflegegrad 3 und weitere Leistungen bei einer häuslichen Pflege

Werden Pflegebedürftige zuhause versorgt, so haben sie auch Anspruch auf einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel bzw. medizinische Hilfsmittel. Dazu zählt beispielsweise ein Hausnotrufsystem, für das die Versicherten monatlich 25,50 Euro erhalten.

Darüber hinaus werden für verschiedene Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe bis zu 40 Euro pro Monat ausbezahlt.

Pflegegrad 3: Zuschuss für Wohnraumanpassung

Im Pflegegrad 3 werden alle Maßnahmen zu einer barrierefreien Wohnraumanpassung mit einer einmaligen Zahlung von bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Dazu gehört der Umbau eines Badezimmers oder der Einbau eines Treppenlifts. Ändert sich der Hilfebedarf, so kann der Zuschuss auch öfter gewährt werden.

Pflegegrad 3 und Förderung von Wohngruppen

Maximal vier Versicherten steht im Pflegegrad 3 auch eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro für die Anpassung eines altersgerechten Wohnraumes zu, wenn diese in eine Senioren-WG oder eine betreute Wohngruppe ziehen.

Darüber hinaus steht den vier Bewohnern auch ein einmaliger Gründungszuschuss in Höhe von jeweils 2.500 Euro bzw. ein Zuschuss von 214 Euro für das Beschäftigen einer Organisationskraft zu.

Pflegegrad 3: Beratung bzw. Beratungsbesuche

Von der Kasse werden auch Beratungskosten, zum Beispiel für einen altersgerechten Wohnungsumbau, übernommen, zudem gehören auch Beratungsbesuche zu den Leistungen, die Betroffenen im Pflegegrad 3 zustehen.

Pflegegrad 3: Pflegekurse für Angehörige

Ehrenamtliche Pflegepersonen bzw. Angehörige haben darüber hinaus Anspruch auf kostenlose Pflegeschulungen, bei denen man direkt zuhause lernt, wie der Betroffene richtig versorgt bzw. gepflegt werden kann. Das Thema dafür kann individuell ausgewählt und der jeweiligen Pflegesituation angepasst werden.

Pflegegrad 3 und stationäre Pflege

Für Pflegeheimkosten steht Betroffenen im Pflegegrad 3 eine monatliche Unterstützung in Höhe von 1.262 Euro zu. Geändert hat sich seit dem Jahr 2017 auch der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil, der mit steigender Pflegestufe nun nicht mehr ansteigt, sondern einheitlich gleichbleibt.

Da jedoch nicht jedes Pflegeheim gleich viel kostet, kann es hier zu Unterschieden kommen. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und anteilige Investitionskosten sind von den Bewohnern aber nach wie vor selbst zu tragen.

Oftmals führt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil auch zu Missverständnissen. Gemeint ist damit nämlich nicht der Eigenanteil des Pflegebedürftigen, der neben der Kassenleistung zu entrichten ist, sondern dieser bezieht sich ausschließlich auf die Kosten, die nach Abzug aller Kassenleistungen auf die Bewohner des Pflegeheims umgelegt werden.

Die anteiligen Investitionskosten bzw. die Verpflegung und die Unterkunft werden dann extra berechnet und unterscheiden sich auch von Bewohner zu Bewohner. Sie sind beispielsweise davon abhängig, wie groß das Zimmer des Pflegebedürftigen im Altersheim ist.

Fallbeispiel für den Pflegegrad 3

Frau S. ist 76 Jahre alt und hat vor einigen Jahren die Diagnose Morbus Parkinson erhalten. Zu Beginn der Erkrankung konnte ihre Tochter sie noch unterstützen, im weiteren Verlauf der Krankheit musste jedoch ein Pflegedienst hinzugezogen werden.

Täglich hilft Frau S. ein ambulanter Pfleger beim Aufstehen bzw. Waschen, da das Zittern ständig zunimmt und sie sich nur sehr unsicher fortbewegen kann.

Geistig ist Frau S. eigentlich noch sehr fit und sie kann sich, wenn sie einen guten Tag hat, auch mit allen Familienangehörigen bzw. dem Pfleger unterhalten. Allerdings stellt die Erkrankung für Frau S. eine große psychische Belastung dar, sodass sie manchmal auch sehr aggressiv reagiert und ihr zum Teil auch die Motivation fehlt, Freunde oder Bekannte zu kontaktieren.

Dadurch hat sich eine Depression entwickelt, die im Rahmen einer wöchentlichen ambulanten Therapiesitzung behandelt wird. Im Rahmen einer Gutachtenserstellung wurden Frau S. 56 Punkte zugesprochen, womit sie Anspruch auf Leistungen für den Pflegegrad 3 hat.

Pflegegrad 3 und zeitlicher Aufwand

Seit der Pflegereform im Jahr 2017 ist der zeitliche Aufwand für die Pflege nicht mehr ausschlaggebend dafür, welcher Pflegegrad dem Antragsteller zugesprochen wird. Dennoch ist es sinnvoll, eine Pflegetagebuch zu führen, um den Zeitaufwand darin festzuhalten. Wichtig zu beachten ist, dass vor allem in folgenden Bereichen ein erhöhter zeitlicher Aufwand besteht:

Körperpflege: Waschen, Duschen, Mund- bzw. Zahnhygiene, Rasieren, Gesichtspflege, Kämmen

Ernährung: Zubereiten von Mahlzeiten bzw. Nahrungsaufnahme

Blasen- bzw. Darmentleerung: Stuhlgang, Wasserlassen, Richten der Kleidung

Mobilität: Zubettgehen, Aufstehen, Anziehen bzw. Umziehen sowie Treppensteigen

Der zeitliche Aufwand für die Pflege ist individuell unterschiedlich und ist immer vom körperlichen bzw. geistigen Zustand des Betroffenen abhängig. Je unselbständiger der Pflegebedürftige ist, desto mehr Zeit sollte für die Pflege eingeplant werden.

Wichtig ist es, geduldig zu bleiben und dem Betroffenen Zeit zu lassen, um Tätigkeiten, die auch noch selbst verrichtet werden können, auszuführen.

Umstellung der Pflegestufen

Im Jahr 2017 wurde das Pflegestärkungsgesetz II beschlossen, das gesetzlich geregelt ist und im sogenannten Bestandsschutz festgehalten wurde.

Alle Versicherten, denen bereits eine Pflegestufe zugesprochen wurde, wurden automatisch neu eingestuft und erhalten dadurch auch alle ihnen zustehenden Leistungen.

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 wurden aufgrund des neuen Gesetzes in den Pflegegrad 3 eingestuft, Pflegebedürftige bzw. Demenzerkrankte mit Pflegestufe 1 erhielten ebenfalls den Pflegegrad 3 zugesprochen.

Widerspruch gegen Pflegegrad 3

Sollten Sie gegen einen zugeteilten Pflegegrad 3 Widerspruch einlegen wollen, so muss dies innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid eingegangen ist, erfolgen.

Hilfreich kann auch ein persönliches Beratungsgespräch sein, durch das man seine Erfolgschancen erhöhen kann, aber auch Hilfe bei einem eventuellen Widerspruch erhält.

Falls du selbst verantwortlich für die Pflege eines Angehörigen bist, können wir dir außerdem die folgende Lektüre empfehlen: "Pflege zu Hause: Was Angehörige wissen müssen".

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