Nicht nur der Pflegebedürftige, beziehungsweise dessen Betreuer oder Angehörige, haben das Recht, den Pflegedienst zu kündigen. Auch von Seiten des Pflegedienstes kann eine Kündigung erfolgen. Dies kann verschiedene Gründe haben, doch die gesetzlichen Regelungen sind klar.
Kündigungsgründe durch Pflegedienst
Sind in dem geschlossenen Pflegevertrag keine klaren Regelungen beziehungsweise Angaben zur Kündigungsfrist gegeben worden, gelten die gesetzlichen Regelungen. Danach kann der Pflegedienst theoretisch zum nächsten Tag kündigen.
Dies gilt auch, wenn der Pflegevertrag unbefristet abgeschlossen wird, was in der Regel der Fall ist.
Hat der Pflegedienst den Pflegevertrag gekündigt, gibt es für den Pflegebedürftigen oft keine Chance, dies zu ändern und er muss letztendlich ohne professionelle Pflege auskommen.
Der Grund für eine Kündigung durch den Anbieter kann beispielsweise auch Personalmangel seitens des Pflegedienstes sein.
Es ist auch möglich, dass es zu Reibungen und Streitpunkten zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigem kommt. Ist dies der Kündigungsgrund, sollte unbedingt versucht werden, ein klärendes Gespräch zu führen.
Gibt der Pflegedienst einen schwerwiegenden Grund an, ist es für den Pflegebedürftigen oder die Angehörigen oft schwierig, diesen nachzuvollziehen beziehungsweise zu überprüfen. Ein solcher Grund für eine Kündigung seitens des Pflegedienstes könnte bspw. Gewalt oder verbale Anfeindungen durch den Pflegebedürftigen sein.
Kündigungsfristen in der Pflege
Der Pflegedienst muss selbstverständlich die gesetzlichen Fristen einhalten, diese sind allerdings – wie bereits erwähnt - nicht besonders verbraucherfreundlich und geben vor, dass der Dienst zum nächsten Tag kündigen kann, falls keine andere Frist im Vertrag geregelt ist.
Es ist allerdings möglich, andere Kündigungsfristen für den Pflegedienst im Vertrag festzulegen. In vielen Verträgen ist mittlerweile eine Kündigungsfrist seitens des Pflegedienstes von 14 Tagen angegeben, diese Frist kann allerdings auch anderweitig im Pflegevertrag vereinbart werden.
Auch wenn der Pflegevertrag in der Regel unbefristet abgeschlossen wird, kann der Pflegebedürftige ihn jederzeit kündigen. Beim Tod des Pflegebedürftigen oder Veränderung der Pflegesituation, z.B. einer Verlegung in eine stationäre Pflegeeinrichtung, würde diese Regelung greifen.
Allerdings muss immer beachtet werden, dass bei einem abgeschlossenen Pflegevertrag ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Parteien besteht. Das heißt, der Pflegedienst sollte bei einer Kündigung Rücksicht auf den Pflegebedürftigen nehmen.
In der Regel bedeutet dies, dass der Pflegedienst dem Patienten die Möglichkeit geben muss, einen neuen Pflegedienst zu beauftragen, bevor das Vertragsverhältnis endet, was allerdings von vielen Anbietern nicht berücksichtigt wird..
Ein Schadensersatz seitens des Patienten kann geltend gemacht werden, wenn der Pflegebedürftige aufgrund der Kündigung fortan stationär versorgt werden muss, was die Kosten für die Pflege stark in die Höhe treiben kann.
Der Pflegedienst hat gekündigt – was nun?
Zunächst sollte die zuständige Pflegekasse informiert werden - diese kann auch gesetzliche Regelungen überprüfen. So gibt es in einigen Bundesländern z. B. eine Regelung, dass der Pflegedienst sich erst um eine neue Versorgung des Pflegebedürftigen bemühen muss, bevor die Leistungen durch den vorherigen Anbieter eingestellt werden können.
Die zuständige Pflegekasse kann in manchen Fällen auf den Pflegedienst einwirken, so dass die Versorgung sichergestellt wird, bis ein neuer Dienst diese übernimmt.
Wenn ein neuer Pflegedienst gefunden werden muss, können sog. Pflegestützpunkte hilfreich sein. Ebenso ist es in vielen Fällen möglich, Hilfe bei der Pflegekasse einzufordern.
Online gibt es mittlerweile viele Angebote und Websites, die sich mit der Auflistung von Pflegediensten beschäftigen. Dort kann meist direkt nach Postleitzahl gefiltert werden.
Fazit zur Kündigung durch den Pflegedienst
Eine Kündigung des Pflegevertrages stellt ein großes Problem dar, besonders, wenn die Angehörigen die Pflege nicht unterstützen können.
Die gesetzlichen Regelungen sind nicht besonders verbraucherfreundlich, können allerdings hinterfragt werden. Ist eine Kündigung durch den Pflegedienst erfolgt, gibt es immer noch Möglichkeiten, dass die Pflege trotz der Kündigung sichergestellt werden muss, bis ein neuer Pflegedienst die Aufgaben übernehmen kann.
Beratung und Tipps dazu erhält man durch die zuständige Pflegekasse oder durch Pflegestützpunkte.
Falls du selbst gerade verantwortlich für die Pflege eines Angehörigen bist, können wir dir die folgende Lektüre empfehlen: "Pflege zu Hause: Was Angehörige wissen müssen".