Praxiswissen Hygiene


Hygiene Richtlinien für Heilpraktiker und Physiotherapeuten - Das musst Du wissen

Hygiene in der eigenen Praxis ist selbstverständlich und wird natürlich auch von Deinen Patienten erwartet. Davon abgesehen, dass alle Behandlungsräume generell in hygienisch einwandfreiem Zustand sein sollten, gelten in Deutschland in diesem Bereich zusätzlich auch gesetzliche Richtlinien, die für alle medizinischen Berufe verpflichtend sind und auf deren Basis regelmäßig Fortbildungen stattfinden müssen, um Deine Patienten, Mitarbeiter und Dich selbst bestmöglich zu schützen.

Hygiene für Heilberufe

Hygiene in den eigenen Praxisräumen stellt eine unabdingbare Voraussetzung für die Minimierung von Infektionsrisiken dar.

Zu den wichtigsten Richtlinien und Grundlagenwerken gehören:

Im folgenden Artikel möchten wir Dir einen Überblick über einige der wichtigsten Bereiche geben, die in Deiner Physiotherapie- oder Heilpraktikerpraxis von Bedeutung sind, damit Du immer auf der sicheren Seite bist. 

Wichtig ist hier vor allem die Ausarbeitung (und natürlich Umsetzung) eines eigenen Hygieneplans, der Auskunft über alle Maßnahmen gibt, die in Deinen Arbeitsräumen getroffen werden, um Patienten und Personal bestmöglich zu schützen.

Dazu eines vorweg: Hygienerichtlinien- und Vorschriften für Heilberufe können (und müssen) sich ständig ändern oder ergänzt werden. Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass du als praktizierender Physiotherapeut oder Heilpraktiker ständig Up-To-Date bleibst, dich weiterbildest und dies auch nachweisen kannst.

Der Hygieneplan - Pflicht in jeder Praxis

Die Erstellung eines Hygieneplans, der als bereichsbezogene Arbeitsanweisung zum Personenschutz und zur Einhaltung bestehender Vorschriften dient, ist gesetzlich vorgeschrieben - der Plan muss in jeder Praxis ausliegen und einsehbar sein, zudem sollte eine weitere Version dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Dabei wird nicht zwischen Ärzten, Krankenhauspersonal, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten unterschieden - die gesetzlichen Vorschriften gelten für alle Heilberufe mit Patientenkontakt. 

Die Erstellung des Hygieneplans erfolgt individuell und sollte auf die jeweiligen Gegebenheiten und  Behandlungsmethoden angepasst werden. Zunächst solltest Du Dir hierfür folgende vier Fragen stellen:

  • - Welche möglichen Infektionsrisiken bestehen in meinen Behandlungsräumen?
  • - Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Risiken so gering wie               möglich zu halten?
  • - Wie kann ich kontrollieren, ob meine Maßnahmen Wirkung zeigen?
  • - Welche Schulungsmaßnahmen müssen regelmäßig durchgeführt werden?

Was muss der Hygieneplan enthalten?

Der Hygieneplan von Heilpraktikern und Physiotherapeuten sollte die Bereiche Personalschutz, Schutzkleidung, die Desinfektion von Flächen und Instrumenten, allgemeine Hygiene in Therapie und Diagnostik, den Umgang mit Behörden, Sterilisation, Lagerung und Umgang mit Sterilgütern, Hautdesinfektion, Schleimhautantisepsis, die Desinfektion von Flächen und Instrumenten, allgemeine Hygiene in Therapie und Diagnostik, den Umgang mit Behörden, Regeln für Beschaffung und Entsorgung von medizinischen Gütern sowie Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen enthalten.

Im Folgenden möchten wir Dir die wichtigsten Bereiche vorstellen.

Personalschutz und Personalhygiene - was musst Du beachten?

Der Schutz des eigenen Personals spielt im Hygieneplan eine wichtige Rolle und muss in jedem Fall enthalten sein - hierfür solltest Du unbedingt die Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft für Heilpraktiker oder Physiotherapeuten berücksichtigen.

Die Einschätzung von Infektionsrisiken und die daraus resultierenden Hygienemaßnahmen hängen von den von Dir und Deinen Mitarbeitern durchgeführten Behandlungsmaßnahmen ab. 

Solltest Du in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten oder Personal beschäftigen, ist es durchaus sinnvoll, einen Hygieneverantwortlichen zu bestimmen, der für die Durchführung und Kontrolle von Hygienemaßnahmen zuständig ist.

Nach Schulungsmaßen ist es außerdem von Vorteil, wenn Du Dir die Kenntnisnahme der Schulungsinhalte von Deinen Mitarbeitern schriftlich bestätigen lässt, um das Risiko persönlicher Haftung bei Sekundärinfektionen zu minimieren.

Schutzkleidung - Was muss vorhanden sein?

Einen weiteren Bestandteil des Hygieneplans bildet die geeignete Schutzkleidung - hier musst Du klarstellen, dass Du für jede Art der Behandlung auch die geeignete Kleidung für Dich und Deine Mitarbeiter parat hast.

Obligatorisch sind hier beispielsweise Schutzhandschuhe, mit  denen Du präventiv direkten Hautkontakt mit Schadstoffen vermeiden kannst. Selbstverständlich dürfen diese nur einmal verwendet werden und müssen immer steril gelagert werden - das Mitführen von Ersatzhandschuhen, z.B. in der Kitteltasche, ist somit nicht möglich. 

Wenn Du mit Patienten arbeitest, bei denen der Verdacht einer Infektion der oberen Atemwege besteht, bist Du verpflichtet, eine Mund-Nasenschutzmaske zu tragen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Auch wasserdichte Schutzschürzen dürfen in Deiner Praxis nicht fehlen - diese sind bei Tätigkeiten zu tragen, bei denen eine Kontamination mit Flüssigkeiten möglich ist, beispielsweise bei der Herstellung medizinischer Produkte. Auch hier gilt: Nie öfter als einmal verwenden.

Egal welche Art der Schutzkleidung du verwendest, nach dem Ablegen muss immer zusätzlich eine hygienische Händedesinfektion erfolgen.

Desinfektionsmaßnahmen - Das A&O für alle Heilberufe

Eine Desinfektion wird durchgeführt, um pathogene Mikroorganismen abzutöten oder dauerhaft zu deaktivieren, um Infektionsketten zu unterbrechen. U.a. die folgenden Desinfektionsmaßnahmen sind für Dich als Heilpraktiker oder Physiotherapeut und damit auch für Deinen Hygieneplan relevant:

Händehygiene: Da die Hände Dein wichtigstes Arbeitswerkzeug sind und die meisten Krankheitserreger durch die Hände übertragen werden, ist die Desinfektion in diesem Bereich von besonders großer Bedeutung.

Für die Desinfektion müssen Mittel verwendet werden, die der Standardzulassung des §36 des Arzneimittelgesetzes entsprechen - einen guten Überblick über verschiedene Präparate kannst Du der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie entnehmen.

Eine Desinfektion der Hände solltest Du immer vornehmen, wenn ein Kontakt mit Erregern möglich war, beispielsweise nach dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, nach invasiven Maßnahmen am Patienten oder nach der Benutzung der Toilette - natürlich zusätzlich zur Verwendung von Schutzhandschuhen.

Hautdesinfektion: Um die Entstehung von Infektionen oder Sepsen zu verhindern, ist eine gründliche Infektion der Haut unumgänglich. Hierfür werden sterile Tupfer verwendet, die immer zum Einsatz kommen, wenn invasive Maßnahmen wie Akkupunkturbehandlungen, Punktionen, Blutentnahmen oder Injektionen durchgeführt werden.

Hierbei musst du - je nach Behandlungsmaßnahme - auch die Einwirkzeit von Präparaten beachten, die von wenigen Sekunden bis zu mehreren Minuten variieren kann. Steriles Arbeitswerkzeug ist hierbei natürlich ebenso wichtig wie die Desinfektionsmaßnahme selbst.

Flächendesinfektion - Wie machst Du es richtig?

Auch bei der Desinfektion von Flächen gibt es einige wichtige Dinge, auf die Du achten musst. Unter Heilpraktikern und Physiotherapeuten ist nach wie vor die sogenannte Sprühdesinfektion weit verbreitet - da hierbei jedoch Aerosole freigesetzt werden, die auf Dauer die Gesundheit von Patienten und Personal gefährden können, und die Wirksamkeit vergleichsweise gering ist, da oft nur ein kleiner Anteil der versprühten Desinfektionsflüssigkeit die zu desinfizierenden Fläche erreicht, empfehlen wir das feuchte Wischen betroffener Flächen mit entsprechenden Präparaten.

Für die verschiedenen Einrichtungsgegenstände in einer Praxis gelten zudem unterschiedliche Richtlinien. Patientenliegen müssen beispielsweise immer nach sichtbarer Kontamination und in jedem Fall ein Mal täglich desinfiziert werden (ebenso muss für jeden Patient die Papierauflage gewechselt werden). Schubladen und Schränke hingegen sollten mindestens einmal im Monat (und jedes Mal bei sichtbarer Verunreinigung) ausgeräumt und desinfiziert werden.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten - Korrekt reagieren und Ausbreitung verhindern

Nach §6 des Infektionschutzgesetzes bist Du dazu verpflichtet, bei Verdacht, Erkrankung oder Tod eines Patienten durch bestimmte übertragbare Krankheiten innerhalb von 24 Stunden Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu machen.

Hierzu zählen unter anderem auch mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftungen oder akute infektiöse Gastroentertitis. Das genaue Vorgehen in so einem Fall sollte daher ebenfalls durch Deinen Hygieneplan geregelt sein.

Die jeweiligen Hygienemaßnahmen richten sich nach Infektiosität und Übertragbarkeit der Erreger - weitere Informationen hierzu findest du in der Richtlinie Ziffer 5.1 des Robert Koch Instituts (RKI) zu meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Krankheiten.

Schulungsmaßnahmen im Hygienebereich - Wie kannst Du dich fortbilden und Dein Wissen nachweisen?

In unserem Artikel haben wir Dir die wichtigsten Bereiche und Maßnahmen vorgestellt, die du als Heilpraktiker oder Physiotherapeut zur Einhaltung der gesetzlichen Hygienerichtlinien kennen musst.

Hierbei handelt es sich aber lediglich um eine kurze Zusammenfassung - dass Du dich im Hygienebereich gut auskennst und entsprechende Maßnahmen umsetzt sowie einen vollständigen Hygieneplan vorweisen kannst, ist nicht nur für Dich und Deine Patienten enorm wichtig, sondern kann auch von den entsprechenden Behörden jederzeit kontrolliert werden.

Sollten auf diesem Weg Defizite in Deiner Praxis festgestellt werden, kann Dich das im schlimmsten Fall Deine Gesundheit und die berufliche Existenz kosten.

Aus diesem Grund sind auch nachweisbare Fortbildungen für Dich und Deine Mitarbeiter Pflicht. Hierfür gibt es eine ganze Reihe von Präsenzkursen, an denen Du teilnehmen kannst.

Ebenso ist es möglich, an Online-Kursen teilzunehmen, um Dir das nötige Wissen anzueignen bzw. zu ergänzen. Hierbei solltest Du immer darauf achten, dass Du nach erfolgreicher Teilnahme einen entsprechenden Nachweis erhältst. 

Wir von Was-heilt.de beschäftigen uns schon seit langer Zeit mit dem Thema Arbeitsschutz und insbesondere der Hygiene. Hierfür haben wir einen Online-Kurs mit Pflichtunterweisungen speziell für Heilpraktiker und Physiotherapeuten entwickelt, der Dich optimal auf die richtige Durchführung von Hygienemaßnahmen und eventuelle Kontrollen in Deiner Praxis vorbereitet. 

Die Vorteile von Online-Schulungen liegen nach unserer Meinung klar auf der Hand:

  • - Ortsunabhängingkeit
  • - zeitliche Flexibilität
  • - Möglichkeit der Wiederholung
  • - Unabhängig von der Tagesform
  • - Geringere Kosten

Aufgrund sich ständig ändernder gesetzlicher Vorgaben aktualisieren wir die Inhalte unserer Kurse regelmäßig und informieren Dich darüber. Selbstverständlich erhältst Du nach dem erfolgreichen Abschluss ein Zertifikat für Deine Praxis - auch in digitaler Form für Deine Homepage.

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