Stand März 2023

Flexirente für pflegende Angehörige

Seit dem 01.07.2017 können pflegende Angehörige Rentenzeiten aufbessern. Wenn man Pflegeperson ist, gibt es die Möglichkeit, wichtige Zeiten für die Rente anzusammeln und somit auch die Höhe der späteren Rentenzahlung zu erhöhen. Vor dem 01.07.2017 bestand diese Möglichkeit noch nicht.

Was muss für die Flexirente beantragt werden?

Automatisch versichert ist der pflegende Angehörige, wenn die Rentenaltersgrenze noch nicht erreicht ist. Die Pflegekasse zahlt dann automatisch die Rentenbeiträge. Dafür muss lediglich der Fragebogen zur Zahlung der Beiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ausgefüllt werden. Ein extra gestellter Antrag ist dafür ansonsten nicht nötig. Dieser Fragebogen wird zur Berechnung der Beitragshöhe in die Rentenkasse benötigt.

Wenn die Altersrente vorgezogen wurde und bereits bezogen wird, die Regelaltersgrenze allerdings noch nicht überschritten ist, ist man ebenfalls automatisch versichert.

Tritt der Fall ein, dass während des Bezuges der Regelaltersrente Angehörige gepflegt werden müssen, zahlt die Pflegekasse allerdings nicht automatisch Beiträge in die Rentenversicherung ein.

Wenn man sich dann pflichtversichern möchte, muss zunächst auf einen Teil der Rente verzichtet werden. Dafür reicht schon der Verzicht auf ein Prozent der Bezüge. Dies nennt sich Teilrentenbezug. Im Folgejahr findet dann im Juli eine Erhöhung der Rente statt. Würde man danach wieder auf einen Teil verzichten, erhöht die Rente sich im Folgejahr erneut.

Auf jeden Fall muss der Betroffene sich in dieser Situation aktiv selbst darum kümmern, die Beiträge gezahlt zu bekommen und damit von der höheren Rente zu profitieren.

Wie ist die Situation, wenn noch kein Anspruch auf Rente besteht?

Auch wenn bis zum Zeitpunkt der Pflege des Angehörigen kein Rentenanspruch besteht, kann die Pflegekasse Beiträge in die Rentenversicherung der pflegenden Person einzahlen.

Oft ist dies der Fall, wenn noch Wartezeiten ausstehen.

Hier können mit der Flexirente wichtige Wartezeiten anerkannt werden, die dann für die Beitragsjahre angerechnet werden.

Wechsel in die Vollrente ist jederzeit möglich

Es ist für den pflegenden Angehörigen möglich, beim Tod des Pflegebedürftigen oder wenn sich die Pflegesituation geändert hat, in die Vollrente zu wechseln.

Auch bei Aufnahme des Pflegebedürftigen in einer vollstationären Einrichtung wäre dies der Fall. Dafür müssen nur die zuständige Pflegekasse und die Rentenversicherung des Angehörigen informiert werden. Danach wird der Rentenbezug im Folgemonat auf die Vollrente umgestellt.

Fazit zur Flexirente für pflegende Rentner und Angehörige

Pflegende Angehörige werden durch die Regelungen ab 2017 hinsichtlich der Altersrente gut unterstützt. Die Pflege eines Angehörigen wird nun endlich anerkannt. Der Bezug der Altersrente kann somit erhöht werden oder wichtige Anwartschaften gesammelt werden. Ebenso können sich Menschen mit Bezug einer Erwerbsminderungsrente die Altersrente aufbessern.

Falls du selbst gerade verantwortlich für die Pflege eines Angehörigen bist, können wir dir die folgende Lektüre empfehlen: "Pflege zu Hause: Was Angehörige wissen müssen".

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