Stand Mai 2023

Beratungsangebote und Anleitungen für pflegende Angehörige

Wie sieht Pflegeberatung aus?

Ist ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt worden, muss eine Pflegeberatung durch die verantwortliche Institution angeboten werden.

Jeder Pflegebedürftige und dessen Angehörigen können eine kostenlose und unabhängige Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Hierbei ist es auch wichtig, dass umfassend und individuell über alle Möglichkeiten informiert wird.

Die Pflegekasse gibt bei jedem Antrag noch einmal die Anregung, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen. Seit dem 01.07.2021 ist dies sogar der Fall, wenn Pflegehilfsmittel oder ein Zuschuss für Umbaumaßnahmen beantragt werden.

Pflegeberatungen können von einem Pflegestützpunkt oder einer unabhängigen Beratungsstelle durchgeführt werden und sind für den Pflegebedürftigen und die pflegenden Personen immer kostenlos.

Ebenso haben auch ehrenamtliche Pflegepersonen - mit Zustimmung des Pflegebedürftigen - ein Recht auf dieses Angebot.

Eine Pflegeberatung kann auch in den eigenen vier Wänden stattfinden, während der Corona Pandemie finden die Pflegeberatungen allerdings oft telefonisch statt.

Wer führt die Pflegeberatungen durch?

Erster Ansprechpartner hierfür sind die Pflegekassen. Diese können jederzeit Beratungen durchführen und sind dazu sogar gesetzlich verpflichtet. Aber auch in Pflegestützpunkten, kommunalen Beratungsstellen oder durch kirchliche Anbieter oder Wohlfahrtsverbände kann eine Pflegeberatung stattfinden.

Diese Pflegeberatungen werden von geschulten und erfahrenen Mitarbeitern durchgeführt. Oftmals haben diese Personen eine Ausbildung in der Pflege absolviert und können auf langjährige Berufserfahrung zurückgreifen.

Die Pflegeberater haben die Aufgabe, den Bedarf individuell festzustellen und umfassend über die möglichen Leistungen zu beraten. Ebenso können auch Hausbesuche ermöglicht und ein Versorgungsplan aufgestellt werden.

Auch für Sorgen und Probleme sind Pflegeberater ansprechbar und können damit Angehörige entlasten. Nicht nur die Pflegebedürftigen werden hierbei begutachtet, sondern auch die Situation der pflegenden Angehörigen kann begutachtet werden – auf diese Art können auch Hilfsangebote beziehungsweise Entlastungsangebote veranlasst werden.

Nachweispflicht für Pflegebesuche

Wenn man Pflegegeld erhält, müssen Beratungsbesuche durch eine Fachkraft regelmäßig nachgewiesen werden.

Diese Pflegeberatungen müssen laut §37 Abs. 3, SGB XI bei Pflegegrad zwei und drei alle sechs Monate stattfinden. Weist der Pflegebedürftige einen Pflegegrad von vier oder fünf vor, muss diese Beratung sogar alle drei Monate stattfinden.

Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse. Hierbei ist nicht der durchführende Pflegedienst in der Pflicht, sondern der Pflegebedürftige muss sich selbst um die Einhaltung dieser Fristen und Vorgaben kümmern.

Ist dies nicht der Fall und die Pflegeberatung wird nicht genutzt, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar komplett eingestellt werden.

Wie läuft ein Beratungsbesuch ab?

Die Fachkraft besucht den Pflegebedürftigen i.d.R. in seiner häuslichen Umgebung. Hierbei wird die Qualität der Pflege begutachtet. Es können Hilfestellungen gegeben werden, aber auch fachliche Informationen und Anleitungen werden durch die Fachkraft weitergegeben. Dabei geht der Pflegeberater auch auf die Entlastungsmöglichkeiten für die pflegenden Angehörigen ein. Die Themen werden bei jedem Besuch neu angepasst.

In der Regel vereinbart die Fachkraft also gemeinsam mit dem Pflegebedürftigem oder dessen Pflegeperson einen Termin, auf den sich beide Parteien umfassend vorbereiten können. Im Anschluss an die Pflegeberatung erhält der Pflegebedürftige einen entsprechenden Nachweis.

Wer führt die Beratungsbesuche durch?

In den meisten Fällen führen durch die Pflegekasse zugelassene Pflegedienste die Pflegeberatungen mit speziell geschulten Mitarbeitern durch, aber auch neutrale und unabhängige Beratungsstellen können diese Dienstleistung ausführen. Dafür müssen sie eine pflegefachliche Kompetenz vorweisen und von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sein.

Ebenso ist es möglich, dass Pflegefachkräfte diese Beratung durchführen. Diese werden zwar von der Pflegekasse beauftragt, sollten aber nicht dort beschäftigt sein.

Ebenso ist eine Beratung durch Personal der jeweiligen Kommunen möglich, die eine entsprechende pflegefachliche Kompetenzen vorweisen können.

Wohnberatungsstellen

Außer der Pflegeberatung hat der Pflegebedürftige auch das Recht, eine Wohnberatung in Anspruch zu nehmen. Hierbei wird z. B. hinsichtlich Sturzgefahren beraten oder auch auf das barrierefreie Umbauen beziehungsweise Wohnen hingewiesen.

Pflegekurse als Unterstützung

Als Angehöriger oder ehrenamtliche Pflegeperson hat man die Möglichkeit, einen Pflegekurs wahrzunehmen. Hierbei liegt der Fokus besonders auf der körperlichen und seelischen Belastung. Dafür werden sowohl fachliche Informationen als auch praktisches Wissen vermittelt.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass die Betroffenen sich untereinander vernetzen und austauschen können.

Die Pflegekurse werden meistens von Pflegediensten oder Wohlfahrtsverbänden angeboten. Nach §45 SGB XI ist auch eine häusliche Schulung möglich. Hierbei kann sehr individuell beraten werden und somit die Qualität der Pflege verbessert werden. Auch diese Pflegekurse werden von erfahrenen Pflegefachkräften mit zusätzlicher Qualifikation durchgeführt.

Pflegetelefon des Bundesfamilienminsteriums

Auch vom Bund gibt es Unterstützung in Form eines Pflegetelefons. Hier können sämtliche Fragen zum Thema Pflege ist anonym und vertraulich besprochen werden.

Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 – 18:00 Uhr ist das Pflegetelefon unter der Telefonnummer 030 201 79 131 erreichbar. Auch eine Beratung per Mail ist unter der Adresse info@wege-zur-pflege möglich.

Fazit zum Thema Pflegeberatung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Gesetzlich sind diese bereits ab Pflegegrad zwei vorgeschrieben. Bei Pflegeberatungen wird der individuelle Bedarf ermittelt und dazu unabhängig und umfassend beraten.

Auch Pflegekurse können sehr hilfreich sein, da hierbei direkt auf die Situation im eigenen zu Hause eingegangen werden kann.

In den meisten Fällen ist zusätzlich auch eine telefonische oder digitale Beratung möglich.

Falls du selbst gerade verantwortlich für die Pflege eines Angehörigen bist, können wir dir die folgende Lektüre empfehlen: "Pflege zu Hause: Was Angehörige wissen müssen".

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