In Deutschland gilt der Beruf des Heilpraktikers als geschützt. Wer keine Approbation oder einen vergleichbaren Nachweis seiner Eignung besitzt, darf nur mit einer staatlich ausgestellten Erlaubnis diesen Heilberuf ausüben.
Wer als Heilpraktiker praktizieren möchte, muss nachweisen, dass er die nötigen heilkundlichen und medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und keine Gesundheitsgefährdung darstellt. Dieses Wissen können Heilpraktiker Anwärter und Anwärterinnen durch das Ablegen der Heilpraktiker Prüfung nachweisen.
Wie du dich für die Prüfung anmeldest und was du dabei im Vorfeld beachten musst, erfährst du hier.
Erster Schritt: Zuständige Behörde für die Heilpraktiker Prüfung ermitteln
Die Überprüfung der Anwärter für den Beruf des Heilpraktikers übernehmen die Gesundheitsämter. Dabei hast du jedoch nicht die freie Wahl und darfst die Prüfung nicht bei irgendeinem Gesundheitsamt ablegen.
Bevor du dich also zur Prüfung anmelden kannst, solltest du klären, welches Gesundheitsamt zuständig ist.
Grundsätzlich legst du die Prüfung beim Gesundheitsamt der Stadt oder Gemeinde ab, in der du auch lebst. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei dieser Grundregel: Planst du deine Praxis in einer anderen Stadt als deinem Wohnort zu eröffnen, musst du deinen Antrag zur Prüfungsanmeldung auch dort stellen.
Darüber hinaus haben sich die Strukturen in den Gesundheitsämtern in den letzten Jahren verändert. Häufig haben Gesundheitsämter aus Kapazitäts- und Aufwandsgründen die Heilpraktiker Prüfungen zentralisiert. So ist zum Beispiel das Gesundheitsamt in Köln für Heilpraktiker Anwärter aus Aachen, Bonn, Leverkusen und zahlreichen anderen Städten und kreisfreien Gemeinden zuständig.
Für alle Prüflinge aus Mecklenburg-Vorpommern ist zum Beispiel das Gesundheitsamt Neubrandenburg zuständig.
Vor der Anmeldung zur Heilpraktiker Prüfung: Voraussetzungen und Nachweise
Damit du dich zur Prüfung anmelden kannst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen und Nachweise vorzeigen können. Diese Bedingungen werden gestellt, um sicherzugehen, dass der Antragssteller oder die Antragstellerin die Anforderungen zum Ausüben eines Gesundheitsberufs erfüllt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, musst du:
- 25 Jahre oder älter sein
- mindestens einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss besitzen
Einige Gesundheitsämter fordern außerdem einen tabellarischen Lebenslauf.
Darüber hinaus wirst du, nachdem du deine Anmeldung eingereicht hast, aufgefordert, die folgenden Nachweise zu erbringen:
- ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- eine offizielle Erklärung, die bestätigt, dass aktuell kein gerichtliches Strafverfahren oder eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung gegen dich läuft
- ein ärztliches Zeugnis, dass deine psychische und physische Eignung für den Beruf des Heilpraktikers bestätigt
Schicke diese Nachweise bitte nur auf Anfrage des Gesundheitsamtes ein und nicht direkt mit deinen Unterlagen zur Anmeldung, denn die Nachweise dürfen teilweise nicht älter als drei Monate vor der eigentlichen Prüfung sein.
So ersparst du dir und dem Gesundheitsamt unnötige Arbeit und Kosten.
Wichtige Hinweise zur Heilpraktiker Prüfungsanmeldung
Du solltest dich möglichst frühzeitig zur Prüfung anmelden, da es für die schriftliche Prüfung nur zwei Termine im Jahr gibt und diese bundesweit einheitlich sind.
Darüber hinaus lassen die Gesundheitsämter nur eine begrenzte Anzahl an Prüflingen je Termin zu. Die Anmeldung sollte daher mindestens ein halbes Jahr vor der geplanten Prüfung erfolgen.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich dieses voraussichtliche Zeitfenster jedoch stark verschoben, da die Gesundheitsämter ihre Kapazitäten an die besondere Situation anpassen mussten. Das heißt, dass du trotz aller benötigter Unterlagen und Voraussetzungen nicht zwangsläufig zum nächstmöglichen Prüfungstermin zugelassen wirst.
Beachte dabei, dass die meisten Gesundheitsämter keine Warteliste führen. Das heißt, du wirst in diesen Fällen deine Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin erneut einreichen müssen.
Die oben genannten Informationen sind ein genereller Überblick der Anforderungen und Bestimmungen zur Prüfungsanmeldung. Da die Zulassung zum Heilpraktiker Sache des Gesundheitsamtes ist und diese von Bundesland zu Bundesland anders vorgehen, solltest du dich im Zweifelsfall stets im Vorfeld an das zuständige Gesundheitsamt wenden, um dich abzusichern.